Beratung


Grafik Tanzschritte
Schritte zur Beratung

Schritte zur Beratung

  1. Ruft kurz an oder schreibt eine Mail, um kostenlos die Situation und die Thematik zu besprechen.
     
  2. Wenn ihr es wünschst, mache ich dem Gremium ein schriftliches, konkretes Angebot.
     
  3. Der BR berät darüber, hat evtl. noch Änderungswünsche und fasst letztlich einen Beschluss.
     
  4. Ihr unterrichtet den Arbeitgeber über Angebot und Beschuss und es kann losgehen. Wenn’s gut geht 😉
     
  5. Wenn ihr euch nicht mit dem Arbeitgeber einigen könnt, dann … reden wir nochmal.

§ 80 Abs. 3 BetrVG

Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 3 BetrVG das Recht, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

In jedem Unternehmen sind heute zig IT-Systeme im Einsatz, relativ einfache wie ein Zeiterfassungssystem und hoch komplexe wie SAP oder MS365.

In der Regel ist es unmöglich, dass ein Betriebsrat für alle Systeme das erforderliche Wissen hat. Hinzu kommt, dass nach und nach nahezu alle Systeme durch KI erweitert werden.

Die Technologien entwickeln sich rasant und oft ist spezielles Wissen erforderlich, um die Auswirkungen richtig zu bewerten und fundierte Entscheidungen zu treffen. 

Wenn der BR auf kompetente Experten zurückgreift, stellt stellt er damit sicher, dass die Mitbestimmung und die Interessen der Mitarbeiter in Zeiten technologischen Wandels gewahrt bleiben.

Rechtliches
Rechtliches: § 80 Abs. 3 BetrVG